CareLit Fachartikel

Wenn die Mitarbeiterin schwanger wird

Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2016 · Heft 11 · S. 40 bis 43

Dokument
171805
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
40 bis 43
Erschienen: 2016-11-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Zur wirtschaftlichen Absicherung der werdenden Mutter und des Kindes darf das Arbeitsverhältnis bis zum Ende des vierten Monats nach der Geburt nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz gilt auch über die ersten vier Lebensmonate des Kindes hinweg, solange die Mutter die Elternzeit in Anspruch nimmt. Das Kündigungsverbot beginnt mit Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft. Ab diesem Zeitpunkt darf die werdende Mutter auch nicht mit Mehrarbeit von mehr als 90 Minuten innerhalb von zwei Arbeitswochen beauftragt werden.

Schlagworte

BESCHÄFTIGUNGSVERBOT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSSCHUTZ MUTTERSCHUTZ BETREUUNG ERGOTHERAPEUTEN ARBEIT PATIENTEN BAKTERIEN VIREN DESINFEKTIONSMITTEL SCHWANGERSCHAFT KIND ARBEITSLEISTUNG GESCHLECHT