CareLit Fachartikel
Wenn die Mitarbeiterin schwanger wird
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2016 · Heft 11 · S. 40 bis 43
Dokument
171805
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur wirtschaftlichen Absicherung der werdenden Mutter und des Kindes darf das Arbeitsverhältnis bis zum Ende des vierten Monats nach der Geburt nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz gilt auch über die ersten vier Lebensmonate des Kindes hinweg, solange die Mutter die Elternzeit in Anspruch nimmt. Das Kündigungsverbot beginnt mit Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft. Ab diesem Zeitpunkt darf die werdende Mutter auch nicht mit Mehrarbeit von mehr als 90 Minuten innerhalb von zwei Arbeitswochen beauftragt werden.
Schlagworte
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSSCHUTZ
MUTTERSCHUTZ
BETREUUNG
ERGOTHERAPEUTEN
ARBEIT
PATIENTEN
BAKTERIEN
VIREN
DESINFEKTIONSMITTEL
SCHWANGERSCHAFT
KIND
ARBEITSLEISTUNG
GESCHLECHT