CareLit Fachartikel
Wenn der Patient die Unterschrift nicht ieisten kann
Rafflenbeul, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 12 · S. 34 bis 35
Dokument
171862
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die spezifische Regelung im jeweiligen Rahmenvertrag regelt die Voraussetzungen. Es werden teilweise sogar konkrete Vorgaben über die geforderte Häufigkeit der Unterschriften des Patienten geregelt. Zur Person des Unterzeichnenden wird in der Regel auf den Patienten selbst, seinen Vertreter oder einen Angehörigen abgesteilt. Zum Teil wird überdies sogar eine mit im Haushalt des Versicherten lebende Bezugsperson als zur Unterschrift befugte Person mit einbezogen.
Schlagworte
PFLEGEPERSONAL
PATIENT
RECHTSPRECHUNG
VERGÜTUNG
HAUSHALT
KRANKENHAUS
PATIENTEN
ES
PRAXIS
Häusliche Pflege
Hannover