CareLit Fachartikel

Wenn der Patient die Unterschrift nicht ieisten kann

Rafflenbeul, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 12 · S. 34 bis 35

Dokument
171862
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Rafflenbeul, J.;
Ausgabe
Heft 12 / 2016
Jahrgang 25
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2016-12-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Die spezifische Regelung im jeweiligen Rahmenvertrag regelt die Voraussetzungen. Es werden teilweise sogar konkrete Vorgaben über die geforderte Häufigkeit der Unterschriften des Patienten geregelt. Zur Person des Unterzeichnenden wird in der Regel auf den Patienten selbst, seinen Vertreter oder einen Angehörigen abgesteilt. Zum Teil wird überdies sogar eine mit im Haushalt des Versicherten lebende Bezugsperson als zur Unterschrift befugte Person mit einbezogen.

Schlagworte

PFLEGEPERSONAL PATIENT RECHTSPRECHUNG VERGÜTUNG HAUSHALT KRANKENHAUS PATIENTEN ES PRAXIS Häusliche Pflege Hannover