Prüfung der Kanfarmität van Medizinpradukten durch eine vam Hersteller beauftragte benannte Stelle
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 11 · S. 449 bis 458
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist Zweck und Intention der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte, dass die mit dem Audit des Qualitätssicherungssystems, der Prüfung der Produktauslegung und der Überwachung beauftragte benannte Stelle bei Medizinprodukten der Klasse III zum Schutz aller potenziellen Patienten tätig wird und deshalb bei schuldhafter Verletzung einer Pflicht aus dieser Richtlinie den betroffenen Patienten und Anwendern haften kann, sofern die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität gewahrt sind. Über den letzten dieser Aspekte zu entscheiden, wird Sache des nationalen Gerichts sein.