CareLit Fachartikel
Software als Medizinprodukt zwischen Regulierung und Selbstregulierung
Gassner, U. M.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 12 · S. 109 bis 115
Dokument
171898
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nun aber scheint der Unionsgesetzgeber dem Begriff der Standalone-Software überhaupt keinen heuristischen Wert mehr einräumen zu wollen und spricht stattdessen in beiden Verordnungen nur noch von „Software“, wobei die Unterschiede zwischen unabhängiger und integrierter Software freilich de facto erhalten bleiben und auch de jure teilweise berücksichtigt, wie etwa beim System der einmaligen Produktnummer (Unique Device Identification, UDI), und in unterschiedliche Formulierungen gegossen werden.
Schlagworte
SOFTWARE
RICHTLINIE
MEDIZINPRODUKT
RECHT
DATENSCHUTZ
EUROPA
MEDIZINPRODUKTERECHT
ES
GESUNDHEITSVERSORGUNG
LEBENSSTIL
ROLLE
TOD
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
GESUNDHEITSZUSTAND
INFORMATIONSSYSTEME