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Haftung des Arbeitgebers wegen des Verfalls von Urlaub?

Geyer, M.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 11 · S. 629 bis 632

Dokument
171901
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Geyer, M.;
Ausgabe
Heft 11 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
629 bis 632
Erschienen: 2016-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Urlaubsansprüche verfallen im öffentlichen Dienst grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres bzw. mit Ablauf des ÜbertragungszeitraumsL Ist der Urlaub verfallen, können Beschäftigte nach der ständigen Rechtsprechung des BAG Ersatzurlaub (oder bei zwischenzeitlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsprechende Urlaubsabgeltung) verlangen, wenn der Arbeitgeber beim Verfall des Urlaubs aufgrund eines Urlaubsverlangens des Beschäftigten in Verzug war und aus diesem Grund die durch den Zeitablauf eingetretene Unmöglichkeit zu verantworten hat (§ 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 283 Satz 1, § 28…

Schlagworte

ARBEITGEBER URLAUB TVÖD URTEIL ENTSCHEIDUNG RECHT RECHTSPRECHUNG SCHADENSERSATZ CHARAKTER SICHERHEIT RICHTLINIE LITERATUR ARBEITSVERHÄLTNIS ES ARBEITSPLATZ PRAXIS