Haftung des Arbeitgebers wegen des Verfalls von Urlaub?
Geyer, M.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 11 · S. 629 bis 632
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Urlaubsansprüche verfallen im öffentlichen Dienst grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres bzw. mit Ablauf des ÜbertragungszeitraumsL Ist der Urlaub verfallen, können Beschäftigte nach der ständigen Rechtsprechung des BAG Ersatzurlaub (oder bei zwischenzeitlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsprechende Urlaubsabgeltung) verlangen, wenn der Arbeitgeber beim Verfall des Urlaubs aufgrund eines Urlaubsverlangens des Beschäftigten in Verzug war und aus diesem Grund die durch den Zeitablauf eingetretene Unmöglichkeit zu verantworten hat (§ 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 283 Satz 1, § 28…