Nachtarbeitszuschläge Pfändbarkeit
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 11 · S. 650 bis 651
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Beschwerdegericht hat die Auffassung vertreten, die vom Schuldner erzielten Nachtschichtzuschläge seien nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Mit dem Wortlaut der Norm sei nicht vereinbar, dass gewährte Zulagen für ungünstige Arbeitszeit von der Anwendung des § 850a Nr. 3 ZPO ausgenommen würden. Die Zulage verfolge wie auch die Zulage nach § 3 der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwemiszulagenverordnung EZulV, BGBl. I 1998 S. 3497) den Zweck, dem betroffenen Arbeitnehmer/Beamten einen Ausgleich für die mit der Arbeitszeit verbundenen Belastungen zu gewähren. Insofern sei eine identische…