Polihexanid Rechtsaspekte einer Risikoeinschätzung
Schanz, M.; Großkopf, V.; · Wundmanagement, Wiesbaden · 2016 · Heft 12 · S. 328 bis 329
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist eine Behörde der EU, die die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien regelt. Im Jahr 2011 wurde dort die Bewertung getroffen, dass Polyhexamethylenbiguanid (PHMB, kurz: Polihexanid) als karzinogener Stoff der Kategorie 2 einzustufen ist. In diese Kategorie werden solche Stoffe eingeordnet, die für den Menschen als krebserzeugend angesehen werden; wenn also hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme bestehen, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff Krebs erzeug…