LAGERUNG: Sind Hilfsmaterialien Medizinprodukte?
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2016 · Heft 12 · S. 89
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Handtuch, das zur Fersenlagerung eingesetzt wird, wird nicht zum Medizinprodukt. Das Medizinproduktegesetz (MPG) enthält dazu keine Regelung. Bei der Einstufung von Produkten als Arzneimittel oder Medizinprodukte ist nach ständiger Rechtsprechung die Eindruckstheorie maßgebend. Danach geht der Patient auf keinen Fall davon aus, dass ein Handtuch durch Einsatz zur Fersenlagerung zum Medizinprodukt wird. Das Handtuch bleibt Bedarfsgegenstand wie sonst auch. Es wird nur anders als übhch eingesetzt (am Beispiel der Arzneimittelzuordnung Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.12.1997, Az.: 3 C 46/96).