CareLit Fachartikel
W wie Wahltarife
Penter, V.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 11 · S. 11
Dokument
172039
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Prinzipiell werden Wahltarife danach unterschieden, ob sie von den Krankenkassen angeboten werden müssen oder optional angeboten werden können, ln beiden Fällen ist die Teilnahme der Versicherten jedoch freiwillig.
Schlagworte
BERLIN
KOSTEN
KRANKENVERSICHERUNG
THERAPIE
VERSICHERUNGSSCHUTZ
WETTBEWERB
Angeboten
Wahltarife
Prinzipiell
Danach
Unterschieden
Krankenkassen
Müssen
Optional
Beiden
Fällen