CareLit Fachartikel

Zur Vergütung eines Betriebsratsmitglieds nach der Entgeltgruppe 9d Stufe 4 TVÖD BT-K

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 11 · S. 708 bis 714

Dokument
172165
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
708 bis 714
Erschienen: 2016-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das benachteiligte Betriebsratsmitglied kann für die Ungleichbehandlung bei einer Beförderungsentscheidung Indizien vortragen, die den Rückschluss auf eine Benachteiligung (hier wegen der Freistellung, die der Betriebsratsvorsitzende nicht aufgeben wollte) zulassen. In Abwägung dieser Indizien hat das Gericht darüber zu befinden, ob die Benachteiligung bewiesen ist {im Anschluss an BAG, Urt. v. 20.06.2014 -7AZR 847/12).

Schlagworte

VERGÜTUNG ARBEITNEHMER LEITUNG TVÖD RECHTSPRECHUNG BEWERBUNG FÜHRUNG ZEIT SCHREIBEN ANÄSTHESIE BERUFSGRUPPEN AUFWACHRAUM MOTIVATION HÖHE SCHADENSERSATZ FORTBILDUNG