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Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2016 · Heft 12 · S. 46 bis 47
Dokument
172230
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Klinikpraxis kann es dazu kommen, dass sich eine Rechnung im Nachhinein als falsch darstellt. Dies gilt nicht nur hinsichtlich einer Korrektur nach unten (z.B. durch MDK-Prüfungen), sondern auch einer Korrektur nach oben. Dies geschieht, wenn eine falsche Diagnose kodiert und damit eine falsche DRG abgerechnet wurde. Zur Zulässigkeit von Nachberechnungen hat sich das BSG jetzt instruktiv geäußert. Das BSG hat in diesem Zusammenhang wichtige Rechtsprechungsänderungen vorgenommen, die Nachberechnungen vereinfachen.
Schlagworte
KRANKENHAUS
KRANKENKASSE
DRG
RECHTSPRECHUNG
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RECHT
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