Hausnotruf steuerlich absetzbar
MÜLLER, T.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rechnungen für Haushaltshilfen und Handwerker können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat dafür eine entsprechende Regelung geschaffen. Danach sind im Rahmen der Höchstbeträge 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuerschuld abziehbar. Je Haushalt können auf diesem Weg insgesamt bis zu 5.710 Euro Einkommensteuer jährlich gespart werden. Zum Haushalt zählt hierbei nicht nur die eigene Wohnung. Auch Bewohner von Seniorenwohnanlagen können von dem Steuerbonus profitieren. Dabei ist es unerheblich, ob die Senioren im Betreuten Wohnen oder in einem Pflegeheim untergebracht sind. Wichtig ist…