CareLit Fachartikel

Hausnotruf steuerlich absetzbar

MÜLLER, T.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 10

Dokument
172263
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
MÜLLER, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 19
Seiten
10
Erschienen: 2016-10-28 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Rechnungen für Haushaltshilfen und Handwerker können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat dafür eine entsprechende Regelung geschaffen. Danach sind im Rahmen der Höchstbeträge 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuerschuld abziehbar. Je Haushalt können auf diesem Weg insgesamt bis zu 5.710 Euro Einkommensteuer jährlich gespart werden. Zum Haushalt zählt hierbei nicht nur die eigene Wohnung. Auch Bewohner von Seniorenwohnanlagen können von dem Steuerbonus profitieren. Dabei ist es unerheblich, ob die Senioren im Betreuten Wohnen oder in einem Pflegeheim untergebracht sind. Wichtig ist…

Schlagworte

HILFE HAUSHALT KOSTEN ORGANISATION PFLEGE PFLEGEGELD EINKOMMENSTEUER ROLLE Care konkret Hannover