CareLit Fachartikel
Urlaubstage mit ins neue Jahr nehmen?
Altenpflege, Hannover · 2016 · Heft 12 · S. 6
Dokument
172414
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das mit den offenen Urlaubstagen sei in ihrem Unternehmen klar geregelt, meint Heike Peters: „Urlaubstage müssen bis zum 31. Dezember genommen werden.“ Aber natürlich gebe es keine Regel ohne Ausnahme, meint die 52-Jährige, die im Qualitätsmanagement und Personalcontrolling arbeitet und seit 1985 im Beruf ist: Mitarbeiter im „Langzeitausfall“ ausgelöst etwa durch eine langwierige Krankheit, Beschäftigungsverbot, Mutterschutz könnten Urlaubstage ins Folgejahr mitnehmen, müssten dies aber schriftlich beantragen und von der Geschäftsleitung genehmigen lassen.
Schlagworte
MITARBEITER
UNTERNEHMEN
TEAM
ALTENPFLEGE
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT
KRANKENHAUSLEITUNG
KRANKHEIT
ERHOLUNG
LÖSUNGEN
SCHREIBEN
Hannover