CareLit Fachartikel
Einheitliche Richtlinie mit Gestaltungsspielraum
Diel, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 11 · S. 1678 bis 1679
Dokument
172457
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 2004 sind auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nach dem Gesetz verpflichtet, einrichtungsinternem Qualitätsmanagement einzufuhren und weiterzuentwickeln. Dies legt § 135 a Abs. 2 des Fünften Sozi-algesetzbuches (SGB V) fest. Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten und -Psychotherapeuten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen ist es, aus dieser gesetzlichen Pflicht fachliche Anforderungen abzuleiten und im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Form von Richtlinien zu bestimmen.
Schlagworte
RICHTLINIE
QUALITÄTSMANAGEMENT
SELBSTVERWALTUNG
ZIEL
AUFGABENSTELLUNG
BERICHT
GESUNDHEITSVERSORGUNG
KRANKENHÄUSER
PATIENTEN
PATIENTENSICHERHEIT
KOMMUNIKATION
FÜHRUNG
PERSONALENTWICKLUNG
GESUNDHEITSWESEN
Deutsches Ärzteblatt
Köln