Nachbesetzung von Arztstellen im MVZ
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 12 · S. 63 bis 64
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Weil ein Arzt nach dem Verzicht auf eine volle Zulassung nur im Umfang einer 3/4 Arztstelle in dem MVZ tätig geworden ist, konnte nach seinem Ausscheiden auch nur eine 3/4 Arztstelle nachbesetzt werden. Die Nachbesetzung der Stelle in einem MVZ kann nur insoweit erfolgen, wie der Vertragsarzt tatsächlich als angestellter Arzt im MVZ tätig geworden ist. Mit der Entscheidung will das BSG auch verhindern, dass die Entscheidungen der , Zulassungsgremien bei der Nachbesetzung im Falle der Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit umgangen werden, indem ein Arzt zwar zunächst erklärt, aufseine Zulassung zu verzichte…