Präventive Medizin in der Krankenhausund Praxishygiene eine Standortbestimmung
Zentralsterilisation, Wiesbaden-Nordenstadt · 2016 · Heft 12 · S. 21 bis 22
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Letztlich verpflichtet der Gesetzgeber den Krankenhausbetfeiber oder Praxisinhaber zur Einhaltung bestimmter Hygienevorschriften. Im Falle von Medizinprodukten ist der Betreiber für die fachund sachgerechte Desinfektion bzw. Sterilisation verantwortlich, was eine entsprechende geeignete Verpackung für Lagerung und Transport zwischen dem Ort der Anwendung (z. B. OP, Angio-Suite, Endoskopie) und Aufbereitungseinheit einschließt. Nach deutschem Recht obliegt es wiederum dem Instrumentenhersteller Angaben zur Aufbereitung einschließlich Reinigung, Desinfektion, Spülung, Trocknung, Sterilisation, Transport sowie sach…