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Gruyters, D.; Penz, H.-J.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2016 · Heft 12 · S. 40 bis 43

Dokument
172588
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Gruyters, D.; Penz, H.-J.;
Ausgabe
Heft 12 / 2016
Jahrgang 7
Seiten
40 bis 43
Erschienen: 2016-12-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht. Zentrales Ziel ist die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Die Bildungsund Arbeitswelt muss daher so gestaltet werden, dass beispielsweise auch Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen an ihr selbstbestimmt, in der allgemein üblichen Art und Weise und ohne fremde Hilfe teilhaben können. Oft aber behindern nicht eingeschränkte Fähigkeiten, sondern von Menschen geschaffene Barrieren diesen selbstverständlichen Anspruch.

Schlagworte

ARBEITSPLATZ PLANUNG BEHINDERUNG KOMMUNIKATION SOFTWARE ALTERNATIVE LÖSUNGEN MENSCHEN BAUVORSCHRIFTEN BEURTEILUNG PERSONEN SEHEN HÖREN ARBEITSABLAUF AUFMERKSAMKEIT KLIMA