Barrierefreie Gestaltung
Gruyters, D.; Penz, H.-J.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2016 · Heft 12 · S. 40 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht. Zentrales Ziel ist die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Die Bildungsund Arbeitswelt muss daher so gestaltet werden, dass beispielsweise auch Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen an ihr selbstbestimmt, in der allgemein üblichen Art und Weise und ohne fremde Hilfe teilhaben können. Oft aber behindern nicht eingeschränkte Fähigkeiten, sondern von Menschen geschaffene Barrieren diesen selbstverständlichen Anspruch.