Wir holen Betroffene dort ab, wo die Sucht entsteht
Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 12 · S. 1837 bis 1838
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mortler fordert Änderungen beim Jugendschutz. Sie sprach sich da-für aus, bei Online-Spielen die Alterseinstufung ab null Jahren zu überdenken. Außerdem müssten die Alterskennzeichnungen des Jugendschutzrechts (Stufen 0, 6, 12 und 16 Jahre) überdacht werden. Bei der Altersbewertung dürfe es zudem nicht nur um Gewalt und Sexualität gehen, sondern auch darum, wie hoch das Suchtpotenzial der Spiele sei. Schließlich sprach sich die Drogenbeauftragte für eine neue Forschungsstrategie des Bundes zu den individuellen und gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung aus, zu denen in jedem Fall auch das Thema Intemetabh…