Neue Begutachtungsrichtlinien (NBA) Interview mit Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDS)
bpa Magazin, Mannheim · 2016 · Heft 12 · S. 10 bis 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. Januar 2017 tritt die Pflegereform (Zweites Pflegestärkungsgesetz, PSG II) mit der Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in Kraft. Pflegebedürftigkeit wird in Zukunft in fünf Pflegegrade anstelle in drei Pflegestufen eingeteilt. Es spielt keine Rolle mehr, ob die Selbstständigkeit aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen, wie etwa Demenz, beeinträchtigt ist. Der jeweilige Pflegegrad wird in einem neuen Begutachtungsverfahren nach einem Punktwertsystem ermittelt. Auf Basis der neuen Begutachtungsrichtlinien wird pflegebedürftigen Menschen ein Pflegegrad zugewiesen.