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Urlaubsabgeltungsanspruch Umfang des Ur-laubsanspruchs nach §26 Abs. 2 Buchst, b TV-L

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 12 · S. 695 bis 701

Dokument
172685
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
695 bis 701
Erschienen: 2016-12-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Zwölftelung des Urlaubsanspruchs nach § 26 Abs. 2 Buchst, b TV-L findet auch bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres statt. Der Hinweis in §26 Abs. 2 Buchst, b Halbs. 2 TV-L, dass § 5 BUrlG unberührt bleibt, gewährleistet, dass die Zwölftelung nicht zu einer nach §13 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 3 Abs. 1 BUrlG unzulässigen Unterschreitung des gesetzlichen Mindesturlaubs führt.

Schlagworte

MITARBEITER BEREITSCHAFTSDIENST ZEIT RETTUNGSDIENST KRANKENHAUS AVR ARBEITSVERHÄLTNIS MENSCHEN HÖHE DEUTSCHLAND KRANKENTRANSPORT LEISTUNG ARBEITSLEISTUNG BERUFSGRUPPEN ES MÄNNER