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Urlaubsabgeltungsanspruch Umfang des Ur-laubsanspruchs nach §26 Abs. 2 Buchst, b TV-L
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 12 · S. 695 bis 701
Dokument
172685
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
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nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Zwölftelung des Urlaubsanspruchs nach § 26 Abs. 2 Buchst, b TV-L findet auch bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres statt. Der Hinweis in §26 Abs. 2 Buchst, b Halbs. 2 TV-L, dass § 5 BUrlG unberührt bleibt, gewährleistet, dass die Zwölftelung nicht zu einer nach §13 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 3 Abs. 1 BUrlG unzulässigen Unterschreitung des gesetzlichen Mindesturlaubs führt.
Schlagworte
MITARBEITER
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