CareLit Fachartikel

Inklusion als Grundrecht von Menschen mit Behinderung am Beispiel des Drittschutzes von Art. 48 Bayerische Bauordnung

Agel, C.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2016 · Heft 12 · S. 183 bis 187

Dokument
172687
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Agel, C.;
Ausgabe
Heft 12 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
183 bis 187
Erschienen: 2016-12-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Als Begriff zur Beschreibung des Einbeziehens von Menschen mit Behinderung in die Gruppe der Gesamtbevölkerung beschreibt er die Vision, dass Menschen mit Behinderung als einbezogene Teilmenge der Gemeinschaft leben können. Bis dahin ist es noch ein langer Weg und bleibt Inklusion als Ziel ein strapazierter Begriff, der zwar die Einbeziehung umschreibt, jedoch hinsichtlich der einzelnen Facetten der Umsetzung dieses Enthaltenseins in der Praxis an deutliche Grenzen stößt in den Köpfen und durch eine normative Wirkung von Fakten.

Schlagworte

BEHINDERUNG LEBEN MENSCHENRECHTE VERLETZUNG VORSCHRIFTEN RECHT MENSCHEN MATHEMATIK CHEMIE PRAXIS WOHNUNG RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND BEVÖLKERUNG HAND FREIHEIT