CareLit Fachartikel
Inklusion als Grundrecht von Menschen mit Behinderung am Beispiel des Drittschutzes von Art. 48 Bayerische Bauordnung
Agel, C.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2016 · Heft 12 · S. 183 bis 187
Dokument
172687
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als Begriff zur Beschreibung des Einbeziehens von Menschen mit Behinderung in die Gruppe der Gesamtbevölkerung beschreibt er die Vision, dass Menschen mit Behinderung als einbezogene Teilmenge der Gemeinschaft leben können. Bis dahin ist es noch ein langer Weg und bleibt Inklusion als Ziel ein strapazierter Begriff, der zwar die Einbeziehung umschreibt, jedoch hinsichtlich der einzelnen Facetten der Umsetzung dieses Enthaltenseins in der Praxis an deutliche Grenzen stößt in den Köpfen und durch eine normative Wirkung von Fakten.
Schlagworte
BEHINDERUNG
LEBEN
MENSCHENRECHTE
VERLETZUNG
VORSCHRIFTEN
RECHT
Begriff
Inklusion
Beschreibung
Einbeziehens
Gruppe
Gesamtbevölkerung
Beschreibt
Vision
Einbezogene
Teilmenge