CareLit Fachartikel
Fahrdienst zur Augenklinik II
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 12 · S. 162 bis 167
Dokument
172702
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es spricht gegen die Annahme einer handelsüblichen Nebenleistung im Sinn des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HWG, wenn die Nebenleistung in der Werbung besonders hervorgehoben wird, und wenn ihr Wert aus Sicht des angesprochenen Verkehrs die in § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HWG beispielhaft genannte Erstattung der Fahrtkosten des öffentlichen Personennahverkehrs deutlich übersteigt.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
LEISTUNG
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
KOSTEN
KRANKENHAUS
ES
WERBUNG
PRAXIS
PATIENTEN
CER
SCHREIBEN
DIAGNOSTIK
INTERNET
RICHTLINIE
PATHOLOGEN