CareLit Fachartikel

Sensibilität für Klienten umfasst auch ihre Daten

Wolf, H.; · Neue Caritas, Freiburg · 2016 · Heft 12 · S. 22 bis 25

Dokument
172705
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Wolf, H.;
Ausgabe
Heft 12 / 2016
Jahrgang 117
Seiten
22 bis 25
Erschienen: 2016-12-19 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

DIE EUROPÄISCHE Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) räumt den Kirchen und religiösen Vereinigungen und Gemeinschaften das Recht ein, dass sie ihre Datenschutzregeln weiter anwenden dürfen. Allerdings müssen diese mit den einheitlichen Standards der DSGVO in Einklang gebracht werden. Deshalb sollten jetzt in den kirchlichen Einrichtungen die Verwaltungsabläufe geprüft und angepasst werden, um die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen zu erfüllen.

Schlagworte

DATENSCHUTZ DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE BERATUNG ZUSAMMENARBEIT EINWILLIGUNG EMPFÄNGER GESUNDHEIT SCHWANGERSCHAFT SICHERHEIT SICHERHEITSMASSNAHMEN KRANKHEIT MENSCHEN INTERNET TELEFON PERSONEN ARBEITSPLATZ