CareLit Fachartikel
Sensibilität für Klienten umfasst auch ihre Daten
Wolf, H.; · Neue Caritas, Freiburg · 2016 · Heft 12 · S. 22 bis 25
Dokument
172705
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DIE EUROPÄISCHE Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) räumt den Kirchen und religiösen Vereinigungen und Gemeinschaften das Recht ein, dass sie ihre Datenschutzregeln weiter anwenden dürfen. Allerdings müssen diese mit den einheitlichen Standards der DSGVO in Einklang gebracht werden. Deshalb sollten jetzt in den kirchlichen Einrichtungen die Verwaltungsabläufe geprüft und angepasst werden, um die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen zu erfüllen.
Schlagworte
DATENSCHUTZ
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE
BERATUNG
ZUSAMMENARBEIT
EINWILLIGUNG
EMPFÄNGER
GESUNDHEIT
SCHWANGERSCHAFT
SICHERHEIT
SICHERHEITSMASSNAHMEN
KRANKHEIT
MENSCHEN
INTERNET
TELEFON
PERSONEN
ARBEITSPLATZ