CareLit Fachartikel
Neustart für Heimbeatmungsnetzwerk
Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 12 · S. 11
Dokument
172713
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es gebe noch immer keine bundeseinheitlichen Standards für die Qualität der Pflege technologieabhängiger Menschen in der außerklinischen Versorgung. Auch nach der neuen Gesetzgebung müssen ambulante Pflegedienste, die außerklinisch beatmete Menschen versorgen, noch immer kein Zulassungsverfahren durchlaufen.
Schlagworte
LEBEN
PERSONAL
PFLEGEPERSONAL
GESCHÄFTSFÜHRER
KRANKENTRANSPORTMITTEL
Immer
Keine
Bundeseinheitlichen
Standards
Qualität
Technologieabhängiger
Außerklinischen
Versorgung
Neuen
Gesetzgebung
Müssen