CareLit Fachartikel
Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilh…
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2016 · Heft 12 · S. 544 bis 552
Dokument
172756
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der bisher normierte Gleichrang zwischen Pflegeversicherungsund Eingfiederungshilfeleistungen soll künftig einer Vorrang-Nachrangregelung gemäß §91 Abs. 3 SGB IX-E weichen. Im häuslichen Umfeld im Sinne des § 36 SGB XI sollen die Leistungen der Pflegeversicherung den Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII grundsätzlich Vorgehen, es sei denn, die Erfüllung der Aufgaben der Eingliederungshilfe steht im Vordergrund. Außerhalb des häuslichen Umfelds soll die Eingliederungshilfe den Leistungen der Pflegeversicherung Vorgehen.
Schlagworte
WEITERENTWICKLUNG
HILFE
BEHINDERUNG
PFLEGEVERSICHERUNG
BEDARFSPLANUNG
LEISTUNGSTRÄGER
BUNDESREGIERUNG
MENSCHEN
LEBEN
PERSONEN
PRAXIS
LEISTUNG
EINKOMMEN
ROLLE
VERSTÄNDNIS
HÖHE