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Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilh…

Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2016 · Heft 12 · S. 544 bis 552

Dokument
172756
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2016
Jahrgang 29
Seiten
544 bis 552
Erschienen: 2016-12-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Der bisher normierte Gleichrang zwischen Pflegeversicherungsund Eingfiederungshilfeleistungen soll künftig einer Vorrang-Nachrangregelung gemäß §91 Abs. 3 SGB IX-E weichen. Im häuslichen Umfeld im Sinne des § 36 SGB XI sollen die Leistungen der Pflegeversicherung den Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII grundsätzlich Vorgehen, es sei denn, die Erfüllung der Aufgaben der Eingliederungshilfe steht im Vordergrund. Außerhalb des häuslichen Umfelds soll die Eingliederungshilfe den Leistungen der Pflegeversicherung Vorgehen.

Schlagworte

WEITERENTWICKLUNG HILFE BEHINDERUNG PFLEGEVERSICHERUNG BEDARFSPLANUNG LEISTUNGSTRÄGER BUNDESREGIERUNG MENSCHEN LEBEN PERSONEN PRAXIS LEISTUNG EINKOMMEN ROLLE VERSTÄNDNIS HÖHE