CareLit Fachartikel
Hygiene-Sorgfalt ist offenzulegen
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2016 · Heft 12 · S. 38 bis 39
Dokument
172809
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für Patienten ist es schwer, einem Krankenhaus einen Hygienefehler nachzuweisen. Liegen aber konkrete Anhaltspunkte dafür vor, muss das Krankenhaus darlegen, inwiefern es alle erforderlichen Vorkehrungen gegen ein Infektionsrisiko getroffen hat. Dies entschied kürzlich der Bundesgerichtshof.
Schlagworte
KRANKENHAUS
WUNDE
PATIENT
BUNDESGERICHTSHOF
RISIKO
WUNDINFEKTION
PATIENTEN
MENSCHEN
SPRITZEN
SALBEN
GESUNDHEIT
KNIE
KRANKENHÄUSER
STAPHYLOCOCCUS
HÖHE
G+G