Krankenversicherungsrecht - Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2016 · Heft 12 · S. 243 bis 252
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erst zum 1. 5. 2006 schlossen die Kläger mit den beklagten KKn bzw. Verbänden einen Rahmenvertrag (LAG 2006), der bis heute anwendbar ist. Der Vertrag bindet die beteiligten Landesverbände der KKn und der Ersatzkassen und die privaten Anbieter von Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Hessen, soweit diese dem Vertrag beigetreten sind oder noch beitreten. Die Vergütung der erbrachten Leistungen erfolgt gemäß § 42 Abs. 1 LAG 2006 nach der jeweils gültigen, dem Vertrag als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibungsund Vergütungsvereinbarung. Der Vertrag enthält auch eine Schiedsregelung.