Bundesrat beschließt PSG 3 mit massiven Änderungen
Häusliche Pflege, Hannover · 2017 · Heft 1 · S. 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In letzter Minute präsentierte der Bundestag noch eine Gesetzesänderung in Bezug auf die Vergütung in der Altenpflege. Künftig soll es auch nicht tarifgebundenen Einrichtungen möglich sein, Gehälter bis zur Höhe des Tariflohns zu zahlen und dies von den Kostenträgern refinanziert zu bekommen. Nach Ansicht des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), ist die Gesetzesänderung ein wegweisender Fortschritt, um eine angemessene Bezahlung der Pflegekräfte in ganz Deutschland zu ermöglichen. Auch nicht tarifgebundene Einrichtungen können den Beschäftigten nun bessere Löhne zahlen, ohne dass…