CareLit Fachartikel
Elternzeit: Nur mit Unterschrift
Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
172905
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie nach § 16 Abs. l Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz (BEEG) schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahre Elternzeit genommen werden soll. Bei der Inanspruchnahme handelt es sich um eine rechtsgestaltende empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis zum Ruhen gebracht wird.
Schlagworte
ARBEITGEBER
KÜNDIGUNG
MUTTERSCHUTZ
RECHT
URTEIL
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
TELEFAX
TRAGEN
ES
Altenheim
Hannover