CareLit Fachartikel

Elternzeit: Nur mit Unterschrift

Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 1 · S. 30 bis 31

Dokument
172905
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2017-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie nach § 16 Abs. l Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz (BEEG) schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahre Elternzeit genommen werden soll. Bei der Inanspruchnahme handelt es sich um eine rechtsgestaltende empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis zum Ruhen gebracht wird.

Schlagworte

ARBEITGEBER KÜNDIGUNG MUTTERSCHUTZ RECHT URTEIL ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS TELEFAX TRAGEN ES Altenheim Hannover