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Obhutspflicht des Krankenhauses Vorsicht, Langfinger!

Thomae, H.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2017 · Heft 1 · S. 20 bis 23

Dokument
172915
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Thomae, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 34
Seiten
20 bis 23
Erschienen: 2017-01-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Die besondere Situation in Krankenhäusern macht es Dieben einfach, Patienten zu bestehlen. Unter den vielen Besuchern fallen fremde Personen kaum auf und können sich meist frei auf den Stationen bewegen. Und dem Pflegepersonal ist es unmöglich, jeden zu kontrollieren. Krankenhäuser haben zwar eine gewisse Obhutspflicht, sie sind Jedoch nicht grundsätzlich verpflichtet, für die Sicherheit der Wertsachen von Patienten zu sorgen. Auch Videoüberwachungen zum Schutz vor Diebstahl sind nur begrenzt zulässig.

Schlagworte

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