CareLit Fachartikel
Obhutspflicht des Krankenhauses Vorsicht, Langfinger!
Thomae, H.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2017 · Heft 1 · S. 20 bis 23
Dokument
172915
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die besondere Situation in Krankenhäusern macht es Dieben einfach, Patienten zu bestehlen. Unter den vielen Besuchern fallen fremde Personen kaum auf und können sich meist frei auf den Stationen bewegen. Und dem Pflegepersonal ist es unmöglich, jeden zu kontrollieren. Krankenhäuser haben zwar eine gewisse Obhutspflicht, sie sind Jedoch nicht grundsätzlich verpflichtet, für die Sicherheit der Wertsachen von Patienten zu sorgen. Auch Videoüberwachungen zum Schutz vor Diebstahl sind nur begrenzt zulässig.
Schlagworte
URTEIL
WAHRNEHMUNG
PATIENT
KRANKENHAUS
KRANKENHAUSTRÄGER
BEOBACHTUNG
SICHERHEIT
PATIENTEN
KRANKENHAUSSTATIONEN
SCHMUCK
RECHTSPRECHUNG
DIEBSTAHL
ES
KRANKENHÄUSER
PERSONEN
AUFWACHRAUM