CareLit Fachartikel

Zur Aufwandspauschale nach § Absatz 1c Satz 3 SGB V

Düsberg, W.; Arnold, W.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 42 bis 52

Dokument
172950
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Düsberg, W.; Arnold, W.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 109
Seiten
42 bis 52
Erschienen: 2017-01-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Um einer „ungezielten und übermäßigen Einleitung von Begutachtungen entgegenzuwirken“, hat der Gesetzgeber zum 1. April 2007 in § 275 Absatz Ic Satz 3 SGB V eine Aufwandspauschale eingeführt7> Danach ist, falls die Prüfung der Krankenhausrechnung durch den MDK nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führt, von der jeweiligen Krankenkasse eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 € an das Krankenhaus zu entrichten. Der mit der Bestimmung angestrebte Bürokratieabbau stellte sich auf Seiten der Krankenhäuser indes nur bedingt ein, da sich die Kliniken alsbald in einer Vielzahl von Fällen mit der Durchsetzbark…

Schlagworte

KRANKENKASSE KRANKENHAUS MDK LEISTUNGSABRECHNUNG RECHTSPRECHUNG KODIERUNG HÖHE KRANKENHÄUSER UNTERLAGEN RECHNUNGSPRÜFUNG ES BEURTEILUNG ZIELE LEISTUNG NATUR ROLLE