Rechnungskorrekturen durch Krankenhäuser - ein Update
Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 53 bis 54
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Frage nach der Zulässigkeit von Rechnungskorrekturen durch Krankenhäuser beschäftigt auch weiterhin das Bundessozialgericht (BSG). Zuletzt war der 1. Senat des BSG in seinem Urteil vom 19. April 2016 B 1 KR 33/15 R - von der Rechtsprechung des 3. Senats vom 17. Dezember 2009 B 3 KR 12/08 R zur Geltung der 6-Wochen-Frist und der Bagatellgrenzen abgerückt und hatte klargestellt, dass Rechnungskorrekturen grundsätzlich bis zum Ablauf der geltenden vierjährigen Verjährung möglich seien. Lediglich in bestimmen Fallkonstellationen könne sich dieser Zeitraum auf das Rechnungs-/Geschäftsjahr reduzieren. In seiner ne…