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Skerka, R.-H.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 1 · S. 65 bis 68

Dokument
172970
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Skerka, R.-H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 86
Seiten
65 bis 68
Erschienen: 2017-01-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Das Thema „IT-Sicherheit“gewinnt im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Die Digitalisierung von Prozessen und die Vernetzung von Programmen erhöht zwar die Effektivität, macht Krankenhäuser jedoch auch angreifbar. Der Gesetzgeber folgte dem Ruf nach mehr Sicherheit mit dem im Juli 201g in Kraft getretenen IT-Sicherheitsgesetz. Doch wie wirken sich die Gesetzesvorschriften konkret aus? Was ist wirklich notwendig und was nicht? Diese Fragen beantworten Randolf-Heiko Skerka, Experte für Informationssicherheits-Management-systeme und Prof Dr. Andreas Becker, Berater für Einrichtungen im Gesundheitswesen.

Schlagworte

GESUNDHEIT GESUNDHEITSWESEN IT RECHTSVERORDNUNG SICHERHEIT WASSER DIGITALISIERUNG KRANKENHÄUSER ROLLE KRANKENHAUSINFORMATIONSSYSTEME ERNÄHRUNG BEURTEILUNG INTERVIEWS SICHERHEITSMASSNAHMEN TELEKOMMUNIKATION PERSONEN