CareLit Fachartikel

Zum Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung »Altenpflegerin«

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 12 · S. 796 bis 805

Dokument
173037
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 12 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
796 bis 805
Erschienen: 2016-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die für die Annahme der Unzuverlässigkeit anzustellende Prognose ist nicht darauf beschränkt, ob Verstöße gegen Berufspflichten in der Vergangenheit erwarten lassen, dass jemand gleiche oder zumindest ähnliche Berufspflichten in der Zukunft schwerwiegend verletzen wird. Vielmehr kann aus dem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöfie gegen Berufspflichten manifest gewordenen Charakter einer Person auch die Befürchtung abzuleiten sein, es seien andere, aber ähnlich schwerwiegende Verstöße gegen Berufspflichten ernsthaft zu besorgen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG PROGNOSE RECHTSPRECHUNG WIRKUNG KÖRPERVERLETZUNG TÄTIGKEIT REGIERUNG FÜHRUNG GEBRECHLICHKEIT KRANKHEIT RÜCKEN BERUFSAUSÜBUNG VERHALTEN PERSÖNLICHKEIT BEURTEILUNG MENSCHEN