CareLit Fachartikel
Zum Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung »Altenpflegerin«
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 12 · S. 796 bis 805
Dokument
173037
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die für die Annahme der Unzuverlässigkeit anzustellende Prognose ist nicht darauf beschränkt, ob Verstöße gegen Berufspflichten in der Vergangenheit erwarten lassen, dass jemand gleiche oder zumindest ähnliche Berufspflichten in der Zukunft schwerwiegend verletzen wird. Vielmehr kann aus dem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöfie gegen Berufspflichten manifest gewordenen Charakter einer Person auch die Befürchtung abzuleiten sein, es seien andere, aber ähnlich schwerwiegende Verstöße gegen Berufspflichten ernsthaft zu besorgen.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
PROGNOSE
RECHTSPRECHUNG
WIRKUNG
KÖRPERVERLETZUNG
TÄTIGKEIT
REGIERUNG
FÜHRUNG
GEBRECHLICHKEIT
KRANKHEIT
RÜCKEN
BERUFSAUSÜBUNG
VERHALTEN
PERSÖNLICHKEIT
BEURTEILUNG
MENSCHEN