Honorarärzte in Krankenhäusern (schein-)selbstständig tätige Ärzte?
Korthus, A.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2016 · Heft 12 · S. 104 bis 107
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Honorarärzten sind immer noch ein fester Be-standteil der Versorgungspraxis vieler Kran-kenhäuser. Dabei sind die Einsatzgebiete von Honorarärzten unterschiedlich. Werden einige vom Krankenhaus als Urlaubsund Krankheitsvertretungen sowie zur Sicherstellung von Bereitschaftsdiensten auf der Station sowie zur Erbringung spezieller operativer oder diagnostischer Einzelleistungen eingesetzt, nehmen andere für das Krankenhaus z. B. rettungsdienstliche Aufgaben wahr, wenn das Haus aufgrund landesrechtlicher Regelungen in die Rettungsdienstversorgung eingebunden ist.