CareLit Fachartikel

WahLLeistungsvereinbarungen eine aktuelle Übersicht

Münzet, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2016 · Heft 12 · S. 108 bis 110

Dokument
173043
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Münzet, H.;
Ausgabe
Heft 12 / 2016
Jahrgang 19
Seiten
108 bis 110
Erschienen: 2016-12-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Die Vereinbarung von wahlärztlichen Leistungen ist in § 17 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) geregelt. In § 17 Abs. 1 S. 1 KHEntgG ist normiert, dass andere als allgemeine Krankenhausleistungen (nur) dann gesondert berechnet werden können, „wenn die allgemeinen Krankenhausleistungen durch die Wahlleistungen nicht beeinträchtigt werden und die gesonderte Berechnung mit dem Krankenhaus vereinbart ist. Nach § 17 Abs. 3 S. 1 KHEntgG erstreckt sich eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen „auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten angestellten oder beamteten Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zu…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUS VEREINBARUNG PATIENT ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG PATIENTEN LEISTUNG RADIOLOGIE AUGE BERLIN Pflege- & Krankenhausrecht Melsungen