Und wenn Du nicht artig bist...
THOMSEN, M.; · Pflegezeitschrift · 2017 · Heft 1 · S. 9 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Freiheitsentziehende Maßnahmen bedeuten für die betroffenen Menschen immer eine eklatante Einschränkung der Lebensqualität. Den Pflegekräften obliegen daher vielfältige Sorgfaltspflichten. Diese beginnen aber nicht erst bei der korrekten Durchführung solcher Maßnahmen, sondern bereits sehr viel früher im Rahmen des Pflegeprozesses. Gerichte setzen gezielt Verfahrenspfleger ein, die im Falle einer beantragten Genehmigung in die Einrichtung schauen und versuchen, mildere Mittel oder Alternativen zu erproben und zu einer gemeinsam getragenen Entscheidung zu gelangen, auch wenn eine Bewegungseinschränkung nicht zu u…