Mitbestimmung bei Arbeitszeitverlagerung
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 21 bis 23
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1.6.2015 hat der Antragsteller das vorliegende personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren eingeleitet mit dem zuletzt im erstinstanzlichen Anhörungstermin gestellten Antrag, festzustellen, dass der Beteiligte durch die Verlagerung der Regelarbeitszeiten auf Samstage sein Mitbestimmungsrecht aus §66 Nr. 1 PersVG Bbg verletze. Es handele sich in beiden Fällen um eine Regelung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie über die Verteilung dieser Arbeitszeit auf einzelne Wochentage und insoweit um kollektive Maßnahmen. Denn der Beteiligte habe jeweils für besonders anstehende Aufgaben bzw. Veranst…