Mitbestimmung bei Fragen der Lohngestaltung
Die Personalvertretung, Berlin · 2017 · Heft 1 · S. 27 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder einerseits sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, die zugleich für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft handelte, und der Deutsche Beamtenbund Beamtenbund und Tarifunion andererseits schlossen am 12.10.2006 den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Dieser enthielt als Anlage A die Entgeltordnung zum TV-L, die nach Nr. 4 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung jedoch nicht für Beschäftigte galt, die als Lehrkräfte beschäftigt sind. Für diese sahen im Bereich des Landes Berlin die Richtlinien der Senatsverwaltung für Inneres…