Der neue Behinderungsbegriff des Bundesteilhabegesetzes (Regierungsentwurf)*
Schmitt-Schäfer, T.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2017 · Heft 1 · S. 2 bis 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem vorliegenden Beitrag erläutert der Autor die Einbindung der ICF in das BTHG-RegE. Durch die ICF als Referenz-Instrument ist entgegen einiger Befürchtungenper se nicht zu erwarten, dass sich der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert oder verengt. Gleichzeitig gibt es offene Fragen, die für eine fundierte und praktikable Anwendung der ICF zu beantworten sind. Ziel des Beitrages ist es, diese Fragen zumindest im Ansatz zu benennen und damit zu skizzieren, welche Inhalte bis zum Inkrafttreten der Regelung im Jahr 2023 zu klären sind.