CareLit Fachartikel

Der neue Behinderungsbegriff des Bundesteilhabegesetzes (Regierungsentwurf)*

Schmitt-Schäfer, T.; · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2017 · Heft 1 · S. 2 bis 8

Dokument
173134
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt
Autor:innen
Schmitt-Schäfer, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 30
Seiten
2 bis 8
Erschienen: 2017-01-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

In dem vorliegenden Beitrag erläutert der Autor die Einbindung der ICF in das BTHG-RegE. Durch die ICF als Referenz-Instrument ist entgegen einiger Befürchtungenper se nicht zu erwarten, dass sich der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert oder verengt. Gleichzeitig gibt es offene Fragen, die für eine fundierte und praktikable Anwendung der ICF zu beantworten sind. Ziel des Beitrages ist es, diese Fragen zumindest im Ansatz zu benennen und damit zu skizzieren, welche Inhalte bis zum Inkrafttreten der Regelung im Jahr 2023 zu klären sind.

Schlagworte

BEHINDERUNG LEISTUNG LEBEN GESUNDHEIT UMWELT WHO KLASSIFIKATION MENSCHEN WELTGESUNDHEITSORGANISATION DOKUMENTATION SPRACHE WASSER KOMMUNIKATION HAUSHALTSGEGENSTÄNDE GEHÖRLOSIGKEIT ARBEIT