Verjährungsfristen zum Jahresende bei ausstehenden Privathonoraren beachten
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2016 · Heft 12 · S. 49
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arzt kann den Eintritt der Verjährung verhindern. Hierfür reicht es aber nicht, dem Patienten eine oder mehrere Mahnungen zu übersenden. Eine Unterbrechung der Verjährung tritt ein, wenn der Arzt den Hoporaranspruch durch Mahnbescheid oder Klage geltend macht. Im Falle der Klage oder des Mahnbescheides muss diese/dieser vor Ablauf der Verjährungsfrist dem Patienten zugestellt sein. Es genügt zwar auch, wenn der Mahnbescheid oder die Klage vor dem 31. 12. bei Gericht eingegangen ist. Eine Unterbrechung der Verjährung tritt aber in diesem Fall nur ein, wenn der Mahnbescheid oder die Klage dem Patienten alsbald…