CareLit Fachartikel

Arzthaftung bei Behandlungsfehlern

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2016 · Heft 12 · S. 58 bis 67

Dokument
173160
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2016
Jahrgang 24
Seiten
58 bis 67
Erschienen: 2016-12-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Wird aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein weiterer Eingriff erforderlich und fehlerhaft durchgeführt, hat der erstbehandelnde Arzt auch für diesen Behandlungsfehler grundsätzlich zu haften. Der Znrechnungszusammenhang kann dann unterbrochen sein, wenn der zweitbehandelnde Arzt die ärztliche Sorgfaltspflicht in außergewöhnlich hohem Maße verletzt. Die Annahme allein eines groben Behandlungsfehlers unterbricht den Zusam-menhang dagegen nicht.

Schlagworte

BEHANDLUNGSFEHLER MAGEN KRANKENHAUS THERAPIE GUTACHTEN ZEIT KRANKENUNTERLAGEN GASTROPEXIE ZWERCHFELL PRAXIS BAUCHWAND NAHTMATERIAL MAGENFUNDUS ES MAGENENTLEERUNG LAPAROTOMIE