CareLit Fachartikel
Arzthaftung bei Behandlungsfehlern
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2016 · Heft 12 · S. 58 bis 67
Dokument
173160
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein weiterer Eingriff erforderlich und fehlerhaft durchgeführt, hat der erstbehandelnde Arzt auch für diesen Behandlungsfehler grundsätzlich zu haften. Der Znrechnungszusammenhang kann dann unterbrochen sein, wenn der zweitbehandelnde Arzt die ärztliche Sorgfaltspflicht in außergewöhnlich hohem Maße verletzt. Die Annahme allein eines groben Behandlungsfehlers unterbricht den Zusam-menhang dagegen nicht.
Schlagworte
BEHANDLUNGSFEHLER
MAGEN
KRANKENHAUS
THERAPIE
GUTACHTEN
ZEIT
KRANKENUNTERLAGEN
GASTROPEXIE
ZWERCHFELL
PRAXIS
BAUCHWAND
NAHTMATERIAL
MAGENFUNDUS
ES
MAGENENTLEERUNG
LAPAROTOMIE