CareLit Fachartikel

Präventionsgesetz und Betriebliches Eingliederungsnnanagement

Meyer-Falcke, A.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2017 · Heft 1 · S. 8 bis 10

Dokument
173180
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Meyer-Falcke, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 8
Seiten
8 bis 10
Erschienen: 2017-01-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Das Präventionsgesetz (PrävG) ist ein relativ umfangreiches Artikelgesetz mit Fokus auf politisch-strategischen Aspekten. Es legt strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen fest. Normadressat sind vor allem die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) basiert auf § 84 (2) SGB IX. Darin geht es um die Wiedereingliederung längerfristig oder in einem bestimmten Zeitraum häufig erkrankter Beschäftigter. Adressat dieses Absatzes sind die Arbeitgeber.

Schlagworte

GESUNDHEIT ARBEITSSCHUTZ PRÄVENTION UNTERNEHMEN ARBEITGEBER BETRIEB NAMEN MENSCHEN BEVÖLKERUNG GESUNDHEITSFÖRDERUNG TOD ARBEIT ARBEITSLEISTUNG FORTBILDUNG REHABILITATION KINDERBETREUUNG