CareLit Fachartikel
Präventionsgesetz und Betriebliches Eingliederungsnnanagement
Meyer-Falcke, A.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2017 · Heft 1 · S. 8 bis 10
Dokument
173180
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Präventionsgesetz (PrävG) ist ein relativ umfangreiches Artikelgesetz mit Fokus auf politisch-strategischen Aspekten. Es legt strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen fest. Normadressat sind vor allem die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) basiert auf § 84 (2) SGB IX. Darin geht es um die Wiedereingliederung längerfristig oder in einem bestimmten Zeitraum häufig erkrankter Beschäftigter. Adressat dieses Absatzes sind die Arbeitgeber.
Schlagworte
GESUNDHEIT
ARBEITSSCHUTZ
PRÄVENTION
UNTERNEHMEN
ARBEITGEBER
BETRIEB
NAMEN
MENSCHEN
BEVÖLKERUNG
GESUNDHEITSFÖRDERUNG
TOD
ARBEIT
ARBEITSLEISTUNG
FORTBILDUNG
REHABILITATION
KINDERBETREUUNG