CareLit Fachartikel

Die Neufassung des Heilpraktikergesetzes

wir.Heilpraktiker, Düsseldorf · 2017 · Heft 1 · S. 36 bis 38

Dokument
173193
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
wir.Heilpraktiker, Düsseldorf
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 2
Seiten
36 bis 38
Erschienen: 2017-01-01 00:00:00
ISSN
1430-78471391
DOI

Zusammenfassung

Die Ergänzung ist eine wesentliche Weiterentwicklung des Heilpraktikerrechts. In früheren Tagen diente das Heilpraktikergesetz allein dem Schutz der sogenannten „Volksgesundheit“. Es diente hingegen nicht dem Schutz einzelner Patienten. Aus diesem Grunde mussten Heilpraktiker insbesondere Kenntnisse über Infektionskrankheiten vorweisen, da (nur) diese geeignet waren, die gesamte Bevölkerung zu gefährden. Der Begriff der Volksgesundheit wurde jedoch seit Erlass des Heilpraktikergesetzes und der Durchführungsordnungen weit ausgelegt. So hat die Rechtsprechung Überprüfungsaspekte wie „Kenntnisse des Bewerbers über…

Schlagworte

HEILPRAKTIKER GESUNDHEIT GUTACHTEN AUSBILDUNG BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT ENTSCHEIDUNG LEITLINIEN BEVÖLKERUNG PATIENTEN PRAXIS RECHTSPRECHUNG PANIK ARBEIT ZEIT INJEKTIONEN BERLIN