Die Neufassung des Heilpraktikergesetzes
wir.Heilpraktiker, Düsseldorf · 2017 · Heft 1 · S. 36 bis 38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ergänzung ist eine wesentliche Weiterentwicklung des Heilpraktikerrechts. In früheren Tagen diente das Heilpraktikergesetz allein dem Schutz der sogenannten „Volksgesundheit“. Es diente hingegen nicht dem Schutz einzelner Patienten. Aus diesem Grunde mussten Heilpraktiker insbesondere Kenntnisse über Infektionskrankheiten vorweisen, da (nur) diese geeignet waren, die gesamte Bevölkerung zu gefährden. Der Begriff der Volksgesundheit wurde jedoch seit Erlass des Heilpraktikergesetzes und der Durchführungsordnungen weit ausgelegt. So hat die Rechtsprechung Überprüfungsaspekte wie „Kenntnisse des Bewerbers über…