Die Pflege Sterbender
Döring, M.; May, B.; Mundorff, U.; Nagel, K.; Panz, M.; Sorg, I. · Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart · 1988 · Heft 1 · S. 17 bis 20
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1979 erließ die Bundesärztekammer Richtlinien für Sterbehilfe als Zusatz zu den vorliegenden klassischen ärztlichen Pflichten: Leben erhalten - Gesundheit wiederherstellen - Leiden lindern. Der Zusatz lautete: Dem Sterbenden bis zu seinem Tod helfen. Entsprechend formulierte drei Jahre später auch der Deutsche Berufsverband für Krankenpflege als Aufgaben der Krankenpflege: Menschen aller Altersstufen in Problemen des Lebensendes beizustehen und dem einzelnen ein würdiges Sterben zu ermöglichen. Das Pflegepersonal akzeptiert inzwischen die Sterbebegleitung zunehmend als Aufgabe. Die Hilfe für den Sterbenden beste…