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Zum Umgang mit Bezugnahmeklauseln in kirchlichen Arbeitsverträgen in der Situation des Betriebsübergangs

Tiling, C. von; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 1 · S. 11 bis 15

Dokument
173326
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Tiling, C. von;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
11 bis 15
Erschienen: 2017-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Regelungen des Dritten Weges haben nach der Rechtsprechung des BAG keine normative Wirkung. Anders als Tarifverträge wirken sie nicht unmittelbar und zwingend auf das Individualarbeitsverhältnis ein, sondern werden kraft Bezugnahmeklausel Bestandteil des Arbeitsvertrages. Bei Behiebsübergängen oder Gesellschafterwechseln, in deren Folge der kirchliche Rechtsträger in den Geltungsbereich einer anderen Arbeitsrechtsregelung wechselt oder sogar gänzlich aus der kirchlichen Sphäre herausgelöst wird, stellt sich die Frage, wie die Regelungen des Dritten Weges als Bestandteil des Einzelarbeitsverhältnisses beim „w…

Schlagworte

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