Zum Umgang mit Bezugnahmeklauseln in kirchlichen Arbeitsverträgen in der Situation des Betriebsübergangs
Tiling, C. von; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 1 · S. 11 bis 15
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Regelungen des Dritten Weges haben nach der Rechtsprechung des BAG keine normative Wirkung. Anders als Tarifverträge wirken sie nicht unmittelbar und zwingend auf das Individualarbeitsverhältnis ein, sondern werden kraft Bezugnahmeklausel Bestandteil des Arbeitsvertrages. Bei Behiebsübergängen oder Gesellschafterwechseln, in deren Folge der kirchliche Rechtsträger in den Geltungsbereich einer anderen Arbeitsrechtsregelung wechselt oder sogar gänzlich aus der kirchlichen Sphäre herausgelöst wird, stellt sich die Frage, wie die Regelungen des Dritten Weges als Bestandteil des Einzelarbeitsverhältnisses beim „w…