CareLit Fachartikel

Einkommenssicherung nach §6 TV UmBw Höhe der persönlichen Zulage nach befristeter Teilzeitvereinbarung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 1 · S. 36 bis 39

Dokument
173329
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
36 bis 39
Erschienen: 2017-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nach § 3 Abs. 8 TV UmBw können Beschäftigte zur Annahme eines gleichwertigen Arbeitsplatzes verpflichtet sein. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung steht einem Anspruch auf Einkommenssicherung nach §6 TV UmBw jedoch nicht entgegen. Die Ablehnung eines Arbeitsplatzes führt gern. § 6 Abs. 6 Satz 2 TV UmBw nur dann zum Entfall der persönlichen Zulage, wenn Beschäftigte die Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit ohne triftige Gründe ablehnen. Die Tarifvertragsparteien haben damit eine abschließende Sanktionsregelung getroffen.

Schlagworte

TÄTIGKEIT ARBEITSZEIT AUFNAHME ARBEITSPLATZ LEISTUNG KRANKENSCHWESTER HÖHE ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT ES EINKOMMEN Zeitschrift für Tarifrecht München