CareLit Fachartikel
Darlegungslast des Krankenhausträgers bei behaupteten Hygieneverstößen
Rechtsdepesche, Köln · 2017 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
173335
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 1973 geborene Kläger litt ab Sommer 2009 unter Beschwerden im rechten Ellenbogen. Im November 2009 wurde er wegen eines sog. „Tennisarms“ krankgeschrieben und konnte seiner Berufstätigkeit nicht mehr nachgehen. Nachdem die im beklagten Krankenhaus zunächst durchgeführten konservativen Maßnahmen nicht zu einer Besserung geführt hatten, erfolgte am 9.3.2010 ein operativer Eingriff. Am 11.3. wurde der Kläger bei reizlosemWundverhältnissen entlassen.
Schlagworte
WUNDE
RISIKO
THERAPIE
KRANKENHAUS
UNTERBRINGUNG
VERLETZUNG
PATIENTEN
INFEKTION
STAPHYLOCOCCUS
OBERSCHENKEL
BEURTEILUNG
PERSONEN
SICHERHEIT
ES
MENSCHEN
HYGIENE