CareLit Fachartikel
Cui bono? Wem dient der Zwangsrabatt?
Ecker, C.; Grotjahn, J.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 1 · S. 7 bis 10
Dokument
173343
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eigentlich liegt dem Festbetragsrecht ein sehr eingängiger Gedanke zugrunde. Für die Wirkstoffe einer Festbetragsgruppe werden Höchstgrenzen der Erstattung durch die gesetzlichen Kostenträger bestimmt. Der Hersteller entscheidet für sich selbst, ob er das Produkt zu einem Preis innerhalb dieser Grenzen ausbietet oder einen darüber liegenden Betrag für sein Arzneimittel berechnet.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
KRANKENKASSE
KOSTEN
BELASTUNG
EINNAHMEN
GESETZ
APOTHEKEN
HÖHE
PATIENTEN
APOTHEKER
PRAXIS
GENERIKA
VERSTÄNDNIS
ARZNEIMITTELKOSTEN
RECHTSANWÄLTE
BERLIN