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Cui bono? Wem dient der Zwangsrabatt?

Ecker, C.; Grotjahn, J.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 1 · S. 7 bis 10

Dokument
173343
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ecker, C.; Grotjahn, J.;
Ausgabe
Heft 1 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
7 bis 10
Erschienen: 2017-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Eigentlich liegt dem Festbetragsrecht ein sehr eingängiger Gedanke zugrunde. Für die Wirkstoffe einer Festbetragsgruppe werden Höchstgrenzen der Erstattung durch die gesetzlichen Kostenträger bestimmt. Der Hersteller entscheidet für sich selbst, ob er das Produkt zu einem Preis innerhalb dieser Grenzen ausbietet oder einen darüber liegenden Betrag für sein Arzneimittel berechnet.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL KRANKENKASSE KOSTEN BELASTUNG EINNAHMEN GESETZ APOTHEKEN HÖHE PATIENTEN APOTHEKER PRAXIS GENERIKA VERSTÄNDNIS ARZNEIMITTELKOSTEN RECHTSANWÄLTE BERLIN