Verordnungsausschluss eines Arzneimittels wegen Unzweckmäßigkeit
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 1 · S. 31 bis 44
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist eine pharmazeutische Unternehmerin, der am 16. November 2001 noch unter ihrer damaligen Firma B KG durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Zulassung für das verschreibungspflichtige Arzneimittel Aggrenox erteilt wurde mit den arzneilich wirksamen Bestandteilen Dipyridamol (200 mg) und ASS (25 mg). Im August 2013 verlängerte das BfArM die Zulassung für Aggrenox. Beide arzneilich wirksamen Bestandteile bewirken auf unterschiedliche Weise die Hemmung der Thrombozytenaggregation. Die Zulassung erstreckt sich auf das Anwendungsgebiet „Sekundärprävention von ischämisc…